Buchungsbedingungen
Vertragsabschluß
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermietagentur die vom Mieter unterschriebene Vertragsausfertigung zugeht und die Anzahlung geleistet wird. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Bei Kurzbelegungen unter 4 Übernachtungen berechnen wir einen Preisaufschlag von € 20,00.
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Bei Kurzbelegungen unter 4 Übernachtungen berechnen wir einen Preisaufschlag von € 20,00.
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.
Mietbedingungen
Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar sind pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter für die Kosten der neuen Schließanlage.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Ist im Falle der Nichterreichbarkeit des Vermieters eine Notreparatur erforderlich, werden die Kosten vom Vermieter erstattet.
Bett-, Tisch-, Küchen- und Badwäsche ist mitzubringen. Bettwäsche sowie Handtücher können jedoch gegen einen Kostenbeitrag vom Vermieter gestellt werden (bitte rechtzeitig bestellen).
Bei Objekten mit WLAN sei darauf hingewiesen, dass dieses kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, ebenso kann die Netzstabilität nicht garantiert werden.
Das Laden von Elektroautos über den Hausstrom ist nicht gestattet, Ladestellen sind im Ort vorhanden.
Die Haltung von Haustieren ist in einigen Objekten (siehe Exposee) nach vorheriger Absprache erlaubt. Pro Haustier erhöht sich die Endreinigungsgebühr gem. Mietvertrag.
Rücktritt
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z. B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Im Falle eines am Urlaubsort angeordneten Beherbergungsverbotes ist ein kostenfreier Rücktritt bzw. eine Terminverschiebung oder die Ausstellung eines Gutscheins möglich.
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermietagentur für den Mietpreis.
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Vermietagentur. In diesem Fall ist die Vermietagentur berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:vor dem Anreisetag:
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises,
44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises,
29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises ,
21 Tage 100% des Vertragspreises,
Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises.
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigten Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Vermietagentur. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt. Gerichtsstand ist Wittmund.
Stand 11-2024